Unterschlagungs­prüfung.

Die Unterschlagungsprüfung zählt zu den Sonderprüfungen, die entweder im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durchgeführt wird oder eigenständig. Anlass zu Unterschlagungsprüfen sind konkrete Verdachtsmomente, z. B. wegen Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr. Ziel dieser Prüfungen ist es, das Schadensausmaß, wie auch unternehmerische Auswirkungen zu ermitteln.

Unterschlagungsprüfungen nur von Spezialisten durchführen lassen

Unterschlagungsprüfungen erfordern ein hohes Maß an Diskretion, Fingerspitzengefühl und betriebswirtschaftlichem Scharfsinn. Ein Wirtschaftsprüfer arbeitet unabhängig wie auch mit dem nötigen Sachverstand und ist daher die Idealbesetzung für diese Art von Prüfungen. Für die Geschäftsführung ist das Ergebnis einer Unterschlagungsprüfung praktisch immer von Nutzen, denn:

  • Ist ein Betrug aufgeflogen, kann er nun mit dem Wirtschaftsprüfer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ausarbeiten.
  • Gibt die Unterschlagungsprüfung keinen Hinweis auf Betrug, ist der Verdacht der Unterschlagung klar entkräftet.
  • Möglicherweise können Schwächen in den internen Kontrollsystemen aufgedeckt werden, die Potenzial zu Unterschlagungsmöglichkeiten besitzen.

 

In unserer Kanzlei „Freckmann & Partner“ können Sie auf die Fachkompetenz mehrerer erfahrener Wirtschaftsprüfer zurückgreifen. Wir helfen Ihnen, wenn Sie sich mit Wirtschaftsdelikten konfrontiert sehen oder Präventionsmaßnahmen gegen Unterschlagung erarbeiten möchten. Unsere Kanzleistandorte sind BrilonCoesfeldDülmen und Lüdinghausen.