Gesellschafter­versammlung.

Im Rahmen der Gesellschafterversammlung kann jeder Gesellschafter Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft nehmen. Das GmbH-Gesetz sieht keinen konkreten Leiter für Gesellschafterversammlungen vor, doch im Regelfall ist es Aufgabe der Geschäftsführer, diese zu initiieren und zu moderieren.

Ein großer Teil der Auseinandersetzungen bei solchen Gesellschafterversammlungen bezieht sich auf Streitigkeiten bei Gesellschafterbeschlüssen. Unter anderem aus diesem Grund kann oft das Bedürfnis bestehen, einen Dritten als externen Berater hinzuzuziehen. Dies kann in der Funktion eines Beraters für eine Partei oder als Mediator und Schlichter stattfinden. Wegen juristischer und wirtschaftlicher Kenntnisse/Erfahrungen werden häufig Anwälte oder Wirtschaftsprüfer als Dritte beauftragt.

Bei Freckmann & Partner GbR steht Ihnen ein ganzes Team erfahrener Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie ergänzend auch Steuerberater und Notare zur Verfügung. Gerne können Sie uns für die Moderation Ihrer Gesellschafterversammlung beauftragen.