Architektenrecht .

Das Architektenrecht befasst sich mit Rechten und Pflichten von Architekten. Dieser Rechtsbereich nimmt eine Sonderstellung ein, da er nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt ist, sondern sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften zusammensetzt. Insbesondere kommen hier Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wie auch der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum Tragen. Weiterhin spielen auch das Architektenvertragsrecht, das Architektenhonorarrecht und das Architektenhaftpflichtrecht eine wichtige Rolle.

Das Architektenrecht ist also eine relativ komplexe Querschnittsmaterie, die in vielen Fällen einer anwaltlichen Hilfestellung bedarf. In der Kanzlei Freckmann & Partner GbR steht Ihnen ein großes Team erfahrener Rechtsanwälte zur Verfügung. Wir beraten Bauherren wie auch Architekten gleichermaßen, sodass etwaigen Bauvorhaben nichts im Weg steht. 

Anwaltliche Prüfung vom Architektenvertrag

Wie in vielen anderen Rechtsgebieten ist auch im Architektenrecht die Vertragsprüfung einer der wichtigsten Schritte vor dem Vertragsabschluss. (Private) Bauherren sind in jedem Fall gut beraten, ihnen vorliegende Architektenverträge durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Wer sich mit der Rechtsmaterie nicht ausreichend auskennt, wird beispielsweise nicht beurteilen können, in welchem Rahmen er das Architektenhonorar auch abseits der Tabellenwerte vereinbaren kann.

Frage der Mängelgewährleistungsansprüche

Haben Sie mit Ihrem Bauprojekt bereits begonnen oder dieses jüngst fertiggestellt, können wir auch in diesem Zuge anwaltlich tätig werden. Wir begleiten Sie während des Baus und prüfen, ob der Architekt seinen Pflichten der Bauüberwachung oder Kostenkontrolle nachkommt. Bei einem fertiggestellten Bauobjekt prüfen unsere Anwälte auf die etwaige Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen oder Planungsfehlern.